Dabei handelt es sich um Leistungen, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Diese Leistungen sind häufig medizinisch nicht notwendig und daher nicht im Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen enthalten. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Bei Laboruntersuchungen erfolgt die Rechnungslegung durch das beauftragte Labor an den Patienten direkt.
- Vorsorgeuntersuchungen außerhalb der gesetzlichen Regelungen ( z.B. Check up vor dem 35. Lebensjahr oder vor Ablauf der Frist von 2 Jahren)
- Leistungen, die auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten erbracht werden
z.B. bestimmte Laboruntersuchungen, wie beispielsweise der PSA-Wert, die Bestimmung von Vitaminspiegeln oder spezielle Antikörper-Bestimmungendiagnostische Maßnahmen bei denen keine medizinische Indikation vorliegt (z.B. gewünschte Ultraschalluntersuchungen)
- Ausstellung von Attesten, ärztlichen Bescheinigungen, Gutachten
- Beratung zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
- Impfberatung bei Reiseimpfungen sowie Durchführung spezieller Impfungen (außer Gelbfieber)
- Tauglichkeitsuntersuchungen (Tauchtauglichkeit, Fallschirmspringen, Berufstauglichkeitsuntersuchungen, LKW-Führerschein etc.)
- Sonographie der Halsgefäße